Liebe Mitglieder und Freundinnen und Freunde des Deutschen Hörverbands
Ab 1.1.2025 kommt die e-Rechnung. Das sind Dateien in einem bestimmten Format,
das die leichtere Übertragung von digitalen Rechnungen möglich macht.
e-Rechnungen erstellen muss man erst, wenn man mehr als 25.000€ Umsatz im Wirtschaftsbetrieb macht,
also kaum einer unserer Vereine und erst recht nicht Privatpersonen. Außerdem gibt es lange Übergangsfristen.
Aber weil ein Verein kein Endverbraucher ist, kann es sein, dass ein Verein ab 1.1.25 eine e-Rechnung bekommt.
Die muss man dann lesen können und digital speichern. Alles kein Hexenwerk, aber man sollte sich ruhig einmal damit beschäftigen.
Ich hoffe, dass die von der Deutschen Stiftung für Engagement und für Ehrenamt angebotenen kostenfreien
Online-Informationstermine (16.1. oder 6.2.) schlauer machen,
Weitere Info: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Im Anhang das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen und weitere Information von der BAG Selbsthilfe
Mit freundlichen Grüßen
Für News vom DHV: Susanne Schmidt
Deutscher Hörverband e.V.
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